Wichtige Info
Mit Umstellung der Sirenen auf die digitale Alarmierung ergibt sich ab sofort eine Änderung bei der monatlichen Sirenenprobe: statt der dreimaligen Wiederholung werden die Sirenen künftig zu Probealarmen nur noch einmalig mit 12 Sekunden Dauerton laufen.
Die bekannte dreimalige Wiederholung ist jetzt der Alarmierung unserer Einsatzkräfte vorbehalten. Außerdem sind künftig auch Tonfolgen zur Warnung der Bevölkerung möglich.
Sirenensignale gemäß Bundesamt für den Bevölkerungsschutz
Gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz vom Frühjahr 2019 werden in Deutschland einheitlich nachfolgende Sirenensignale verwendet:
- Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton
- Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton
Die Kommunen als verantwortliche Betreiber der Sirenennetze verwenden für andere Ereignisse möglicherweise eigene, zusätzliche Signale.
Durch die charakteristischen an- oder abschwellenden Heultöne weisen Sirenen auf eine Gefahr oder auf das Ende einer Gefahr hin. Die gewarnten Personen können sich anschließend über weitere Quellen, zum Beispiel
- Rundfunk,
- Warn-Apps oder
- Webseiten
genauer über die Art der Gefahr und Verhaltensempfehlungen informieren.
Sirenen werden als Warnmittel für die Bevölkerung und zur Alarmierung für die Feuerwehren betrieben. Öffentliche Sirenen werden durch die Kommunen als örtlicher Aufgabenträger beschafft, installiert, betrieben und gewartet.
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