Der vor kurzem veröffentliche Bericht “Problem Rettungsgasse – Feuerwehr geht neue Wege” war natürlich ein Aprilscherz. Die Feuerwehr hat kein Räumschild des Bauhofes an das Einsatzfahrzeug montiert.
Die in dem Bericht geschilderte Problematik ist aber nach wie vor akut. Selten trifft man auf eine bereits gebildete Rettungsgasse. Zusätzlich sind die Verkehrsteilnehmer oft stur und reagieren erst stark verzögert auf die heraneilenden Einsatzkräfte. Hinzukommen Verkehrsteilnehmer, die sich direkt hinter das erste Einsatzfahrzeug einreihen und sich dadurch erhoffen, schneller dem Stau zu entkommen. Dieses Verhalten ist völlig inakzeptabel und beeinflusst die Arbeit der Hilfskräfte wesentlich. Deswegen sind sich die Hilfsorganisationen einig, nunmehr auch Anzeigen gegen die betroffenen Verkehrsteilnehmer zu erstatten. Aktuell laufen bereits mehrere Verfahren in Südhessen. Um dies zu vermeiden, möchten wir noch einmal über das Bilden von Rettungsgassen informieren.
Bei einem Unfall müssen die Rettungskräfte schnellstmöglich zur Einsatzstelle gelangen. Es geht um jede Minute, um Leben zu retten und weitere Gefahren abzuwenden. Hierbei sind alle Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes einer psychischen Belastung ausgesetzt. Hinzu kommt noch der zusätzliche Stress auf der Anfahrt. Hier müssen zwingend Rettungsgassen gebildet werden. Die gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rettungsgassen wurde bereits im Jahre 1982 in der Straßenverkehrsordnung fixiert und hat noch immer Bestand. Demnach muss bei stehendem oder stockendem Verkehr auf einer dreispurigen bzw. vierspurigen Autobahn eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der daneben befindlichen Fahrspur gebildet werden. Bei zwei Fahrstreifen ist in der Mitte Platz für Rettungsfahrzeuge zu schaffen. Hierbei sollten die Verkehrsteilnehmer immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten, so dass immer reagiert werden kann. „Der Seitenstreifen ist oftmals nicht durchgehend, deswegen stellt er keinen Ersatz für die Rettungsgasse dar“ erklärt Mario Mißler. Ist die Rettungsgasse einmal gebildet, so ist sie für nachrückende Einsatzfahrzeuge weiterhin frei zu halten und nicht wieder zu schließen. Handelt ein Verkehrsteilnehmer nicht entsprechend, so ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt.
Das Land Hessen will nunmehr die bereits laufende Imagekampagne „Im Stau nicht vergessen – Rettungsgasse“ noch einmal verstärken. Beispielhaft sollen alle hessischen Brückenbauwerke entlang der Autobahnen mit Bannern versehen werden. Zusammenfassend kann man aber nur an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer appellieren. Jeder kann in eine Unfallsituation geraten und dringend Hilfe benötigen. Eine gebildete Rettungsgasse könnte dazu beitragen, dass die Helfer zügig zum Unfallort gelangen und entsprechend Hilfe leisten können.
Richtige Rettungsgasse auf einer Einsatzfahrt. Auf dem Video ist erkennbar, wie eine Rettungsgasse funktioniert.
Video: R. Klärner
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