Einsätze: Zwei Alarmierungen am Montagabend

Am gestrigen Montagabend (07.08.2017) wurde die Freiwillige Feuerwehr Herleshausen zweimal innerhalb kürzester Zeit alarmiert. Zunächst ertönten gegen 18:15 Uhr die Sirenen. Grund war ein Mähdrescherbrand auf einem Feld nahe der Kreisstraße zwischen Altefeld und Renda. Neben den Kameradinnen und Kameraden aus Herleshausen eilten auch die Feuerwehren aus Altefeld und aus der Gemeinde Ringgau zur Einsatzstelle. Der Entstehungsbrand konnte durch die ersteintreffenden Feuerwehr-Einheiten aus dem Ringgau zügig gelöscht werden, so dass ein Eingreifen seitens der Herleshäuser Brandschützer nicht mehr erforderlich war.

Etwa eine Stunde später wurde ein erneuter Sirenenalarm in Herleshausen ausgelöst. Zusätzlich wurden die Feuerwehren aus Altefeld, Archfeld, Willershausen und Netra alarmiert. Diesmal handelte es sich um eine unklare Rauchentwicklung im Ortsteil Altefeld. Nach dortigem Eintreffen der Einsatzkräfte konnte ein deutlicher Brandgeruch wahrgenommen werden. Allerdings gestaltete sich die Suche nach dem Feuer zunächst schwierig, da keine Rauchentwicklung mehr zu sehen war. Im weiteren Verlauf konnte festgestellt werden, dass ein Grundstückseigentümer nassen Baumschnitt verbrannt hatte. Somit bestand keine Gefahr mehr, so dass die Einsatzkräfte abrücken konnten.

Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass ein Verbrennen von Baumschnitt oder Gartenabfällen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Grundsätzlich ist ein erheblicher Sicherheitsabstand zu Gebäuden und anderen brennbaren Materialien einzuhalten. Das Feuer ist generell rechtzeitig vor der beabsichtigten Verbrennung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die dortigen Öffnungszeiten sind hierbei zu beachten. Bei einem unerlaubten Verbrennen von Gartenabfällen oder Baumschnitt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche von Amts wegen von der Polizei verfolgt wird. Für Rückfragen zu der Thematik steht Ihnen der Gemeindebrandinspektor Udo Schulz oder sein Stellvertreter Matthias Sömmer gerne zur Verfügung.

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