Rauchwarnmelder-Pflicht in Hessen

Wir möchten auf diesem Wege noch einmal auf die hessische Rauchwarnmelderpflicht ab dem 01.01.2015 hinweisen! Sie sollten diese Pflicht nicht als nervige Anforderung, sondern vielmehr als sinnvolle Schutzvorschrift ansehen. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 200.000 Wohnungsbränden, bei denen etwa 600 Menschen ihr Leben verlieren. Todesursache sind in den meisten Fällen die giftigen Rauchgase. Diese gefährlichen Gase bilden sich in der Brandentstehungsphase und breiten sich zügig in der Wohnung aus. Innerhalb weniger Sekunden ist eine Orientierung kaum noch möglich. 70 % aller Brände entstehen in der Nacht, was eine zusätzliche Gefahr bedeutet. Die gefährlichen Rauchgase wirken nicht auf die menschlichen Sinne, so dass die Bewohner ungestört weiterschlafen. Wenige Atemzüge reichen bereits aus, um das Bewusstsein zu verlieren. Nach nur wenigen Minuten ist ein Überleben nicht mehr möglich. Deswegen sind Rauchwarnmelder unverzichtbar. Nur hierdurch kann eine frühzeitige Branderkennung sichergestellt werden. Sie verhindern zwar keine Brände, aber erkennen zeitnah Brandrauch und warnen die Hausbewohner rechtzeitig mit einem lautstarken Signal. Leider muss aber festgestellt werden, dass bezüglich der Rauchwarnmelder-Vorhaltung noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Bisher sind bundesweit nur ca. 10 % aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Das Land Hessen hat hierauf bereits im Jahre 2005 reagiert und gesetzlich festgeschrieben, dass alle Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmelder auszustatten sind. Diese gesetzliche Regelung trifft ab dem 31.12.2014 auch auf alle bestehenden Wohnungen zu! Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie jeder Flur über Rauchwarnmelder verfügen. Diese müssen der europäischen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wir empfehlen, zusätzlich auf das VdS-Prüfzeichen zu achten. Rauchwarnmelder lassen sich problemlos durch Kleben oder Schrauben an Wohnungsdecken anbringen. Somit kann die Maßnahme selbst und ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Sollte es nach dem 31.12.2014 zu einem Brandereignis kommen und in der betreffenden Wohnung waren keine Rauchwarnmelder installiert, so kann dies durchaus Folgen mit sich bringen. Minderung des Versicherungsschutzes sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. gar ein Strafverfahren könnten aus dem Rechtsverstoß hergeleitet werden. Dies sollte jeder Hauseigentümer grundsätzlich wissen! Rauchwarnmelder sind relativ kostengünstig und tragen zur allgemeinen Sicherheit der ganzen Familie bei. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Ihnen nochmals beratend zur Seite zu stehen. Deswegen laden wir alle Einwohner/innen der Großgemeinde herzlich zu einer

Informationsveranstaltung „Rauchwarnmelder retten Leben“
am Donnerstag, 11.12.2014, 19:30 Uhr
in das Gemeinschaftshaus Herleshausen

ein. Welche Rauchwarnmelder sind geeignet? Wo sind Rauchwarnmelder erhältlich? Welche unterschiedlichen Varianten gibt es? Wo sind Rauchwarnmelder anzubringen? Welche Abstände sind einzuhalten? All diese Fragen werden durch einen einstündigen Vortrag von uns beantwortet. Im Anschluss stehen wir selbstverständlich für persönliche Beratungen zur Verfügung. Über ein reges Interesse würden wir uns freuen.

Rauchwarnmelder

Veröffentlicht unter Allgemeines, Bürgerservice

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