Rauchwarnmelder-Pflicht nicht zu unterschätzen!

Die hessische Rauchwarnmelderpflicht besteht nun schon seit über zwei Monaten und schon gibt es die ersten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft. Wir möchten daher noch einmal die Gelegenheit nutzen und Sie an die gesetzliche Pflicht erinnern. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 200.000 Wohnungsbränden, bei denen etwa 600 Menschen ihr Leben verlieren. Allein in Nordhessen sind in diesem Jahr leider schon wieder sechs Personen bei Wohnungsbränden ums Leben gekommen. Todesursache waren wieder einmal die giftigen Rauchgase. Wenige Atemzüge reichen bereits aus, um das Bewusstsein zu verlieren. Nach nur wenigen Minuten ist ein Überleben nicht mehr möglich. Deswegen sind Rauchwarnmelder unverzichtbar. Nur hierdurch kann eine frühzeitige Branderkennung sichergestellt werden. Sie verhindern zwar keine Brände, aber erkennen zeitnah Brandrauch und warnen die Hausbewohner rechtzeitig mit einem lautstarken Signal.

Leider muss aber festgestellt werden, dass trotz der gesetzlichen Vorgabe noch immer etliche Wohnungen über keine Rauchwarnmelder verfügen. Dies ist ein durchaus kritischer Zustand. Sollte es in einer Wohnung ohne Rauchwarnmelder zu einem Brandereignis kommen, so ermittelt die Staatsanwaltschaft von Amts wegen. „Das ist etwas, wo wir hingucken müssen“, sagt Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Die Behörde werde künftig besonders bei Bränden mit Verletzten oder Toten und fehlenden Rauchwarnmeldern grundsätzlich prüfen, ob man den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen gegen den Vermieter bzw. den Hauseigentümer erheben könne, so Dr. Wied weiter. Im Einzelfall wird dann entschieden, ob ein Strafverfahren vor Gericht eingeleitet wird. Grundsätzlich besteht aber erst einmal ein Tatverdacht. Insofern sollte jeder Hauseigentümer bzw. Vermieter vorbeugen und nun schnellstmöglich Rauchwarnmelder anbringen.

Wir erinnern noch einmal: Rauchwarnmelder sind in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in jedem Flur anzubringen. Sie müssen der europäischen Norm „DIN EN 14604“ entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Jeder Rauchwarnmelder trägt zur allgemeinen Sicherheit der ganzen Familie bei. Deswegen, statten Sie ihre Wohnungen pflichtgemäß mit Rauchwarnmeldern aus. Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der FFW Herleshausen gerne zur Verfügung. (mm)

Veröffentlicht unter Allgemeines, Bürgerservice

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