Herleshäuser Landfrauen besuchten unsere Feuerwehr

Am Dienstag, 18.11.2014 freuten wir uns über ganz besonderen Besuch. Es hatten sich die Herleshäuser Landfrauen um ihre Vorsitzende Anneliese Baum angemeldet. Die Vereinsmitglieder wünschten sich vor allem detaillierte Informationen über die hessische Rauchwarnmelderpflicht. Deshalb bereiteten die Kameraden Daniel Harseim und Mario Mißler zwei anschauliche Präsentationen vor.

Nach der Begrüßung durch Gemeindebrandinspektor Udo Schulz übernahm zunächst Daniel Harseim das Wort. Er ging insbesondere auf die vorhandenen Brandgefahren in Privathaushalten ein. Durch die aktive Mitarbeit der anwesenden Landfrauen gestaltete sich ein lebhafter Vortrag. Steckerleisten, Fernseher unter Standby, Heizdecken, Heizgeräte, Toaster, Wasserkocher, und und und … all dies stellen mögliche Brandursachen dar. Daniel Harseim verwies aber auch auf die vorbeugenden Maßnahmen. Nicht zuletzt ging auf die besonderen Gefahren in der Weihnachtszeit ein. Wer noch richtige Kerzen am Weihnachtsbaum benutzt, der sollte auf alle Fälle auch einen gefüllten Wassereimer bereithalten. „In einem Brandfall entscheiden wenige Sekunden“ so Harseim. Auch das Fensterschließen am Silvesterabend ist eine wesentliche Schutzmaßnahme, welche seitens der Feuerwehr unbedingt empfohlen wird.

Landfrauen lauschen gespannt

Nach einer kurzen Pause berichtete Mario Mißler über die gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelderpflicht ab dem 01.01.2015 in Hessen. Neben der eigentlichen Vorschrift wurden die unterschiedlichen Melder-Arten, die verschiedenen Typen sowie die Funktionen eines Rauchwarnmelders erklärt. Im Fokus standen aber auch die Anforderungen an einen qualitativ hochwertigen Rauchwarnmelder. Mario Mißler ging insbesondere auf den zwingenden Mindestschutz, aber auch auf die optimale Schutzausstattung ein. Besonders überrascht zeigten sich die Landfrauen über die Folgen, sofern ab dem 01.01.2015 keine Rauchwarnmelder vorgehalten werden. „Die gesetzliche Pflicht ist ernst zu nehmen, ab dem 01.01.2015 müssen in Hessen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein“ so Mißler. In seinem Schlusswort wies er daraufhin, dass die Vorhaltung von Rauchwarnmeldern keine nervige Anforderung, sondern vielmehr als eine vernünftige Schutzvorschrift zu verstehen ist. „Rauchwarnmelder retten im Brandfall Leben!“

Landfrauen_2

Nach den Vorträgen wurde die Informationsveranstaltung nach knapp zwei Stunden durch Gemeindebrandinspektor Udo Schulz beendet. Anneliese Baum bedankte sich für die interessanten Präsentationen. „Wir haben viel dazu gelernt“ so das Echo der anwesenden Landfrauen. „Der Sinn und der Zweck eines Rauchwarnmelders waren mir gar nicht so bewusst“ so eine Teilnehmerin im O-Ton.

Die Ortsteilfeuerwehr Herleshausen bedankt sich auf diesem Wege für das gezeigte Interesse und die aktive Mitarbeit unserer Landfrauen. Neben unserem vorgegeben Grundsatz „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ sehen wir uns auch in der Pflicht, über vorbeugende Maßnahmen und aktuelle Brandschutzthemen zu informieren. Wir sind daher gerne bereit, auch alle anderen Vereine über die Rauchwarnmelderpflicht aufzuklären bzw. über die allgemeinen Schutzmaßnahmen zu berichten. Kontaktiert einfach unsere Ansprechpartner der Ortsteilfeuerwehr Herleshausen.

Bericht aus der Werra-Rundschau vom 02.12.2014

Bericht aus der Werra-Rundschau vom 02.12.2014

Veröffentlicht unter Allgemeines, Bürgerservice

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